Steuerbonus auf Handwerksleistungen für Privatpersonen
Seit dem 1. Januar 2006 können Privathaushalte Handwerkerrechnungen für Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten steuersenkend geltend machen. Danach können pro Jahr von Privatpersonen bis zu 20 Prozent von 3.000 Euro der nachgewiesenen Kosten berücksichtigt werden, also max. 600 Euro. Den Steuerbonus gibt es allerdings nur auf die Arbeitskosten sowie den entsprechenden Mehrwertsteuerbetrag. Materialkosten werden generell nicht begünstigt.
Voraussetzungen für den Steuerbonus:
- Eine Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer liegt vor.
- In der Rechnung sollte ein Hinweis auf den prozentualen Anteil der Arbeitsleistung am
Gesamtbetrag enthalten sein.
- Der Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerksbetriebes überwiesen.
- Die Leistungen müssen in der privaten Immobilie des Auftraggebers erbracht worden sein.